Therapie

Therapie

Als Logopäden behandeln wir Menschen jeden Alters. Die logopädische Therapie von Kindern bezieht sich auf die Förderung der Voraussetzungen und die Erweiterung der Fähigkeiten zum Erwerb von Sprache und Sprechen.

Je nach Störungsbild oder zugrundeliegender Erkrankung, hat die Therapie erwachsener Patienten das Ziel, die Aktivität und Teilhabe an Kommunikation und Alltagsleben zu verbessern.

Sprach- und Sprechstörungen während der Sprachentwicklung

Sprachentwicklungsstörungen können alle sprachlichen Ebenen (Semantik/Lexikon, Syntax/Morphologie, Phonologie, Pragmatik/Kommunikation) betreffen und äußern sich durch Probleme hinsichtlich des Verstehens von Sprache, der Satzbildung, der Verwendung von Sprachlauten sowie der Nutzung von Sprache zur Kommunikation. Auch bei Mehrsprachigkeit können Sprachentwicklungsstörungen auftreten.

Phonetische Störungen/Artikulationsstörungen
Laute, die nicht oder falsch gebildet werden, z.B. Sigmatismus/"Lispeln"

Verzögerter oder ausbleibender Sprachbeginn (Late talker)

Störungen des Redeflusses

Stottern
Unterbrechung des Redeflusses durch Dehnungen, Blockierungen und Wiederholungen

Poltern
zeigt sich z.B. durch zu schnellen und irregulären Redefluss

Selektiver Mutismus
Unfähigkeit, in spezifischen sozialen Situationen (z.B. Kindergarten/Schule) oder mit bestimmten Personen (z.B. Personen außerhalb der Familie) zu sprechen

Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen (AVWS)

Störungen der Wahrnehmung und Verarbeitung gehörter Informationen auf zentraler Ebene

Verbale Entwicklungsdyspraxie (VED)

Unfähigkeit der Bewegungsplanung und –ausführung hinsichtlich des Sprechens

Dysphonie

Einschränkungen der stimmlichen Leistungsfähigkeit sowie akute oder andauernde Veränderungen des Stimmklangs mit oder ohne organische Ursache.

Hörstörungen

Durch die Beeinträchtigung des Hörorgans und entstehende Schwerhörigkeiten werden Erwerb und Verwendung von Sprache erschwert.

Neurogene Sprach- und Sprechstörungen

Aphasie
Erworbene Sprachstörungen infolge einer Schädigung sprachrelevanter Areale im Gehirn; Betroffen können alle expressiven und rezeptiven sprachlichen Fähigkeiten, wie Sprechen, Schreiben, auditives Verstehen und Lesen sein.

Dysarthrie/Dysarthrohonie
Die Ausführung von Sprechbewegungen, z. B. infolge von Parese oder Ataxie der am Sprechen beteiligten Muskulatur ist betroffen. Eine Beeinträchtigung der Stimm- und Atemfunktion kann zusätzlich vorliegen.

Sprechapraxie
Die motorische Planung von Sprechbewegungen ist betroffen.

Dysphagie

Schluckstörungen treten z.B. aufgrund neurologischer oder tumorbedingter Erkrankungen auf. Sie zeigen sich durch z.B. Verschlucken und/oder Husten bei oder nach dem Essen/Trinken oder beim Schlucken von Speichel. Die Gefahr der lebensbedrohlichen Aspiration, wobei Nahrung in die Luftröhre gelangt, kann bestehen.

Post-/Long COVID (Post-COVID-19 Condition)

„Post-COVID-19 tritt bei Personen mit einer wahrscheinlichen oder bestätigten SARS-CoV-2-Infektion, in der Regel 3 Monate nach Beginn der COVID-19-Symptome und für eine Dauer von mindestens 2 Monaten auf und kann nicht durch eine alternative Diagnose erklärt werden.

Häufige Symptome sind Fatigue, Kurzatmigkeit und kognitive Dysfunktion sowie weitere Symptome, welche sich im Allgemeinen auf die Alltagsfunktionen auswirken können.“

„Die logopädische Therapie orientiert sich an den Symptomen, die sich in den logopädischen Handlungsfeldern wiederfinden lassen. Wortfindungsstörungen im Kontext einer kognitiven Dysfunktion, Husten und Stimmprobleme (z.B. Vocal Fatigue), Schluckbeschwerden, Riech- und Schmeckstörungen, Atemprobleme gehören derzeit zu den Hauptsymptomen der Patienten und Patientinnen mit Post-/Long COVID, die in die logopädische Praxis kommen. Wenn begleitend dazu noch eine Fatigue (ausgeprägte Erschöpfbarkeit) hinzukommt, wird dies entsprechend bei der Wahl der logopädischen Methoden berücksichtigt.“

Quelle: www.dbl-ev.de/long-covid

Die Kostenübernahme erfolgt nach ausgestellter Heilmittelverordnung des Arztes durch die gesetzlichen Krankenkassen. Erwachsene Patienten leisten einen gesetzlich festgelegten Eigenanteil von 10% der Verordnungssumme + 10 Euro Rezeptgebühr. Von der Zuzahlungsgebühr befreite Patienten, Kinder unter 18 Jahren und Versicherte der Unfallversicherung sind von jeglicher Zuzahlung befreit.

Privatversicherte Patienten erhalten vor Therapiebeginn einen Honorarvertrag unserer Praxis mit einer detaillierten Kostenübersicht der logopädischen Leistungen. So kann vor Therapiebeginn geklärt werden, in welcher Höhe die Kosten von der jeweiligen PKV bzw. der Beihilfestelle getragen werden. Alle Kosten, die darüber hinaus durch die logopädische Therapie entstehen, müssen vom Versicherten selbst getragen werden. Entsprechend der aktuell gültigen Rechtsgrundlage, orientieren sich private Honorarsätze für logopädische Leistungen am derzeit gültigen Kassensatz der GKV. Hierbei sind Beträge zwischen einem 1,8 bis 2,3fachen Steigerungsfaktor rechtmäßig.